TÜV
Die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ist nach ECE R10 geprüft worden.
Das Abgasverhalten mit unserem Zusatzsteuergerät wurde im E85- und im Benzin-Betrieb vom TÜV Nord nach RREG 70/220/ EWG geprüft. Die EURO 4-Norm wurde mit beiden Kraftstoffsorten erfüllt.
Diese kostspielige Pionierarbeit hat uns wertvolle Erfahrungswerte geliefert.
Eine Prüfung der Motorleistung erfolgte in Anlehnung an die DIN Norm 70020. Der zulässige Toleranzbereich von 5% wurde eingehalten. Die ermittelten Stand- und Fahrgeräusche entsprechen im Rahmen der Messtoleranz dem Serienstand.
Mit der fahrzeugbezogenen Bestätigung über das Abgasverhalten kann unser Zusatzsteuergerät eingetragen werden.
Bislang wurden positive Prüfungen mit folgenden Fahrzeugherstellern durchgeführt: Opel, Dodge, Chrysler, Suzuki.
Wir lassen derzeit weitere Prüfungen beim TÜV-Nord durchführen, um die Rahmenbedingungen für eine markenübergreifende Zulassung unserer Systeme zu ermöglichen.
Bei allen Fahrzeugen, die bislang mit unserem System ausgestattet worden sind, kann eine nachträgliche Eintragung erfolgen.
Laut der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlamentes sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Markteinführung von Kraftfahrzeugen, die mit alternativen und umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden, zu beschleunigen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weist darauf hin, dass der Einbau von Steuergeräten, die nicht hinsichtlich ihrer EMV und der Auswirkungen auf das Abgasverhalten geprüft wurden, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges im Sinne des §19 StVZO führen kann.
Download: TÜV NORD Infopost zur Genehmigungspflicht für E85-Zusatzsteuergeräte (PDF-Datei)



